Auch das VG Neustadt hat mit Urteil vom 22.08.2011 in einem ersten Hauptsacheverfahren bestätigt, dass Untersagungsverfügungen gegenüber Wettbürobetreibern zumindest vor der Eröffnung der Erlaubnismöglichkeit im Nachgang zu den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes vom 08.09.2010 rechtswidrig waren (Az. 5 K 444/11.NW). In dem von der Rechtsanwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs geführten Verfahren stellte das VG Neustadt fest, dass eine Untersagungsverfügung der Stadt Ludwigshafen...