Nun auch VG Düsseldorf: Sportwettenuntersagungsverfügungen aufgehoben!

Rechtsanwalt Peter Aidenberger
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Rechtsanwaltskanzlei Bongers
Landgrafenstraße 49
D - 50931 Köln
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat nach mündlicher Verhandlung mit Urteilen vom heutigen Tag (3 K 8285/10, verbunden mit 3 K 299/11 und 3 K 3339/10) in zwei von der Kanzlei Bongers geführten Sportwettverfahren Untersagungsverfügungen der Stadt Dinslaken von Mai und November 2010 nebst Zwangsmittelfestsetzungsverfügung aus Dezember 2010 aufgehoben. Das Gericht schloss sich der bereits vorliegenden rechtlichen Argumentation der Verwaltungsgerichte erster Instanz an, die bereits zu Gunsten der privaten Vermittler entschieden haben. Das sind in NRW immerhin die VGe Köln, Minden, Arnsberg, Gelsenkirchen und Aachen. Tragende Gründe, so das Gericht, sind die offensichtliche Inkohärenz in tatsächlicher und normativer Hinsicht bezogen auf das gewerbliche Automatenspiel und die rechtlich nicht vertretbare Argumentation der bloßen formellen Illegalität. Dies folge mit der notwendigen Deutlichkeit aus den Urteilen des BVerwGs, insbesondere vom 01.06.2011.

Die Frage der materiellen Erlaubnisfähigkeit brauchte durch das Gericht nicht weiter beurteilt werden, da die Verfügungen hierauf nicht gestützt waren. Ein Nachschieben solcher Gründe scheide nach § 114 VwGO aus. Im Übrigen sei die mangelnde Erlaubnisfähigkeit auch nicht derart offensichtlich, dass eine Erlaubniserteilung von vornherein ausgeschlossen sei.

Als Konsequenz aus der Rechtswidrigkeit der Grundverfügung war auch die Rechtswidrigkeit der Zwangsmittelverfügung festzustellen.

Man darf gespannt sein, wie das OVG NRW in den ausstehenden Eilverfahren und erst Recht in den Berufungsverfahren bei einer derart klaren Front der erstinstanzlichen Gerichte entscheiden wird.

Das VG Düsseldorf ließ die Berufung ebenfalls zu.