Die Ansiedlung von Stellen zur Vermittlung von Sportwetten in einem Gebäudekomplex, in dem sich bereits eine glücksspielrechtlich erlaubte Spielhalle oder Spielbank befindet, ist unzulässig.
Die Ansiedlung von Stellen zur Vermittlung von Sportwetten in einem Gebäudekomplex, in dem sich bereits eine glücksspielrechtlich erlaubte Spielhalle oder Spielbank befindet, ist unzulässig.
Düsseldorf - Hambach & Hambach successfully represented two clients against prohibition orders from 2019, issued under the former Interstate Treaty on Gambling by (inter alia) the State of North Rhine-Westphalia.
Düsseldorf: Hambach & Hambach hat zwei Mandanten erfolgreich gegen Untersagungsverfügungen aus dem Jahr 2019 vertreten, die nach dem alten Glücksspielstaatsvertrag u.a. durch das Land Nordrhein-Westfalen erlassen worden waren.
In von der Kanzlei Bongers geführten Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf hat das Gericht mit Urteilen vom 12.03.2019 nicht nur den ablehnenden Bescheid der Beklagten bezüglich des Erlaubnisantrages der Mandantin zum Fortbetrieb ihrer Spielhalle aufgehoben...
In einem von der Kanzlei Bongers geführten Verfahren hat das VG Düsseldorf mit Beschluss vom 19.09.2013- 3 L 1220/13 die aufschiebende Wirkung der parallel erhobenen Klage gegen die Ordnungsverfügung der Stadt angeordnet, mit dem diese die Vermittlung von Sportwetten innerhalb der vom Antragsteller betriebenen Gaststätten untersagt hat. Auch hier hatte sich die Ordnungsbehörde gestützt auf die Sonderregelung...
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat nach mündlicher Verhandlung mit Urteilen vom heutigen Tag (3 K 8285/10, verbunden mit 3 K 299/11 und 3 K 3339/10) in zwei von der Kanzlei Bongers geführten Sportwettverfahren Untersagungsverfügungen der Stadt Dinslaken von Mai und November 2010 nebst Zwangsmittelfestsetzungsverfügung aus Dezember 2010 aufgehoben.
Die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf hat sich am vergangenen Mittwoch klar dahingehend geäußert, dass der in nahezu allen Erlaubnisbescheiden für Gewerbliche Spielvermittler von den Erlaubnisbehörden normierte Wirtschaftsprüfervorbehalt rechtswidrig ist (VG Düsseldorf, 18 K 551/09). In dem von der Kanzlei Kazemi & Lennartz für einen Gewerblichen Spielvermittler angestrengten Verfahren war, neben anderen Nebenbestimmungen...
Nach Meinung des VG Düsseldorf (Beschl. v. 16.07.2009 - Az.: 27 L 415/09) ist eine Online-Tombola auch dann rechtswidrig und ein verbotenes Glücksspiel, wenn der Einsatz nur 50 Cent beträgt. Es handelt sich um die verwaltungsrechtliche Einschätzung des Problems, welches das LG Köln (Urt. v. 07.04.2009 - Az.: 33 O 45/09) vor kurzem zivilrechtlich zu lösen hatte. Die Verwaltungsrichter schließen sich der Meinung des LG Köln an...
Das Informationsportal eines in Spanien ansässigen Unternehmens enthielt u. a. Verlinkungen zu international tätigen privaten Sportwettanbietern. Die .com-Domain ist in Deutschland registriert. Mit Ordnungsverfügungen vom 01. und 09. Juli 2008 wandte sich die Bezirksregierung Düsseldorf an den deutschen Registrar und gab ihm auf, die Domain zu sperren...
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in einem durch die Rechtsanwaltskanzlei Bongers und Kollegen geführten Eilverfahren mit Beschluss vom 28. Mai 2009 – 27 L 1922/08 – die aufschiebende Wirkung der Klage einer international tätigen Veranstalterin von Sport- und Pferdewetten mit Sitz in Gibraltar, die am dortigen Veranstaltungsort über eine ordnungsgemäße Lizenz zur Veranstaltung solcher Wetten verfügt, angeordnet.
Das VG Düsseldorf hat am 18.05.2009 das von der Bezirksregierung Düsseldorf verfügte Verbot des Glücksspiels im Internet in Nordrhein-Westfalen vorläufig bestätigt. Dem Verbot der Veranstaltung, Vermittlung und Bewerbung von Glücksspielen im Internet begegnen weder unter verfassungs- noch unter europarechtlichen Gesichtspunkten durchgreifende Bedenken. Insbesondere liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Handlungsgebote technisch nicht umsetzbar seien.
Mit den Beschlüssen vom 18. Mai 2009, die den Verfahrensbeteiligten soeben bekannt gegeben worden sind, hat die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf in mehreren Entscheidungen das von der Bezirksregierung Düsseldorf verfügte Verbot des Glücksspiels im Internet in NRW vorläufig bestätigt.