Durch Urteil vom 18.12.2008 hat das Verwaltungsgericht Bremen (5 K 3235/07) die Stadtgemeinde Bremen verpflichtet, einem Betreiber eines Sportwettbüros dessen Gewerbeanzeige mit der Tätigkeitsfeld „Vermittlung von Sportwetten“ zu bescheinigen. Dies hatte die Behörde zuvor abgelehnt. Das Verwaltungsgericht Bremen hat sich mit diesem Urteil der mittlerweile ganz herrschenden Rechtsauffassung deutscher Verwaltungsgerichte angeschlossen.