Mit den Beschlüssen vom 18. Mai 2009, die den Verfahrensbeteiligten soeben bekannt gegeben worden sind, hat die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf in mehreren Entscheidungen das von der Bezirksregierung Düsseldorf verfügte Verbot des Glücksspiels im Internet in NRW vorläufig bestätigt.
