Das Landgericht Köln hat in seiner Entscheidung vom 22.09.2005 (Az. 31 O 205/05) einem österreichischen Unternehmen untersagt, Sportwetten – insbesondere über das Internet - ohne Erlaubnis einer deutschen Behörde in Deutschland anzubieten oder zu bewerben. Die Richter stützen ihre Entscheidung auf die vollständige Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor und nach der sog. Gambelli-Entscheidung ....