Das BVerwG hat in einer Grundlagen-Entscheidung festgestellt, dass die noch nach DDR-Recht erteilten Sportwetten-Lizenzen auch nach der bundesdeutschen Wiedervereinigung wirksam sind. Die höchsten Verwaltungsrichter kommen damit zum gleichen Ergebnis wie die vorherrschende Meinung in der Zivilgerichtsbarkeit (BGH, GewArch 2002, 162 [163]; OLG Nürnberg, SpuRt 2001, 156 [157]). Die in der Beschwerdebegründung angesprochene Frage zu Art. 19 EV ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt.