Der Finanzausschuss des Bundesrates hat den Entwurf eines Spieleinsatzsteuer-Gesetzes vorgelegt. Danach sollen zukünftig "öffentliche Glücks- und Geschicklichkeitsspiele mit Gewinnmöglichkeit, die im Inland durchgeführt werden und für die ein Spieleinsatz geleistet wird, Spieleinsatzsteuer unterliegen" (§ 1 Abs.2 SpEStG-E). Die Steuer soll bei 20% liegen (§ 4 Abs.1 SpEStG-E). Am 10. Februar wird über diesen Entwurf beraten.