Zu dem heutigen Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Löschungsverfahren der Wortmarke LOTTO erklärt die LAND BRANDENBURG LOTTO GmbH als derzeit Federführende Gesellschaft des Deutschen Lotto- und Totoblocks: Die Gesellschaften des DLTB haben die Ansicht des BGH zur Kenntnis genommen, dass die Wortmarke LOTTO für "Lotterien und Glücksspiele" nicht schutzfähig sei. Bei dem Begriff LOTTO handele es sich um eine allgemeine Bezeichnung für ein Glücksspiel, welche die Gesellschaften des DLTB nicht exklusiv für sich beanspruchen könnten.