Aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts Bielefeld vom 21. Februar 2005 hatte die Staatsanwaltschaft Bielefeld am 01.04.2005 zwei Bielefelder Sportwettvermittlungsbüros durchsuchen lassen. Der betroffene Wettvermittler legte gegen die Durchsuchung Beschwerde ein, der jedoch das Amtgericht zunächst nicht abhalf.
Das Landgericht Bielefeld fand dann aber deutliche Worte.