München, 14.9.2005. Vor zweieinhalb Jahren stellte der Generalanwalt des EuGH Siegbert Albers seinen Schlussantrag in der mittlerweile legendären Rechtssache "Gambelli". Am 15.10.2003 - also kurz bevor der EuGH die Gambelli-Entscheidung fällte - bezog sich das Verwaltungsgericht Stuttgart (Az.: 10 K 1472/05) schon einmal auf Albers. In seiner damaligen Entscheidung zugunsten eines privaten Sportwetten-Anbieters hob das Gericht hervor, der Generalanwalt habe im Schlussantrag vom 13.03.2003 die Auffassung vertreten, dass die Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit nicht mehr durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sei.