Ein Beispiel für diese Scheinheiligkeit sei im Folgenden vorgeführt. Im Vorfeld der Fußballweltmeisterschaft 2006 wirbt der nordrhein-westfälische staatliche Sportwettenanbieter Westlotto:
„die FIFA WM 2006 in Deutschland rückt immer näher! Das Interesse an den Eintrittskarten für die Spiele steigt, aber nur wenige hatten bisher Glück die begehrten Karten zu ergattern. Oddset als nationaler Förderer der WM gibt Ihnen nun erneut die Chance und verlost in vier Wettrunden:
+ + + 1.500 WM-Tickets für die Vorrundenspiele in den NRW WM-Stadien + + +
Teilnehmen können Sie ganz einfach, indem Sie in den folgenden Wettrunden einen Oddset-Kombi-Wettschein bei uns abgeben (ohne Mehrkosten):
Wettwoche 37:
1. Wettrunde vom 13.-15.09.
2. Wettrunde vom 16.-19.09.
Wettwoche 38:
1. Wettrunde vom 20.-22.09.
2. Wettrunde vom 23.-26.09.
Übrigens: Je mehr Oddset-Kombi-Wettscheine Sie pro Wettrunde abgeben,
umso höher ist Ihre Chance auf ein WM-Ticket.
Jetzt mitspielen:“
Die Spieler werden also dazu ermuntert, „mehr Oddset-Kombi-Wettscheine“ pro Wettrunde abzugeben. Wer bereits Spieler ist und deshalb Westlottos Online-Newsletter bezieht, soll mehr spielen als üblich – allen Suchtgefahren zum Trotz, die Westlotto vorgibt zu bekämpfen. Wo liegt hier eine Kanalisierung, wo eine Eindämmung des Glücksspiels? Ein derartiges staatliches Sportwettenmonopol ist nicht zu rechtfertigen. Es bleibt zu hoffen, dass dies auch das Bundesverfassungsgericht berücksichtigt, welches am 8. November 2005 mündlich über das Thema Sportwetten verhandelt.