Nachdem auf ISA-Guide bereits am 10.07.2008 über die Pressemitteilung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts zu seinem Beschluss vom 08.08.2008 (11 MC 71/08) berichtet wurde, liegen nunmehr die ausführlichen Entscheidungsgründe vor. Hierin führt der für Glücksspielangelegenheiten zuständige 11. Senat aus, dass auch nach der Änderung der Rechtslage seit dem 01.01.2008 die Abwägung zwischen den staatlichen Monopol- und den privaten Wirtschaftsinteressen zu Lasten der privaten Glücksspielanbieter ausgehe.