(Altenholz, 24. September 2008) Wie heute bekannt wurde, konnte für Lotto-Spielvermittler vor dem Verwaltungsgericht Berlin einen wichtiger Sieg gegen den neuen Glücksspielstaatsvertrag errungen werden. Das Gericht bestätigte eindrucksvoll, dass die zentralen Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrags wegen ihrer Europarechtswidrigkeit auf gewerbliche Lotto-Spielvermittler keine Anwendung finden. Geklagt hatte ein Mitbewerber von JAXX.