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Sächsischer Landtag: Gesetz zum Glücksspielstaatsvertrag

Der Staatsvertrag beinhaltet Regelungen für die Veranstaltung, die Durchführung und die gewerbliche Vermittlung von öffentlichen Glücksspielen; er enthält ergänzende Regelungen zu den öffentlichen Spielbanken. Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 zum Sportwettenmonopol des Staates haben die Regierungschefs der Länder am 13.12.2006 den Entwurf des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland zur Kenntnis genommen.

6. August 2007

Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zum Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland

Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Urteil vom 28. März 2006 (1 BvR 1054/01) festgestellt, dass das staatliche Monopol für die Veranstaltung von Sportwetten in der seinerzeitigen Ausgestaltung nicht mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit nach Art. 12 des Grundgesetzes vereinbar war. Das Gericht hat aber ein staatliches Sportwettenmonopol zur Wahrung wichtiger Gemeinwohlziele ausdrücklich für zulässig erklärt, wenn es durch zusätzliche gesetzliche Regelungen konsequent auf die Bekämpfung von Wettsucht und die Begrenzung von Wettleidenschaft ausgerichtet ist.

3. August 2007

Niedersächsisches Gesetz zur Umsetzung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen

In Niedersachsen ist der Bereich der Lotterien, Ausspielungen und anderen Glücksspiele außerhalb von Spielbanken, dem Automatenspiel und der Pferdewetten im Niedersächsischen Gesetz über das Lotterie- und Wettwesen (NLottG) vom 21. Juni 1997 (Nds. GVBl. S. 289) zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2006 (Nds. GVBl. S. 597) und dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland (LottStV) vom 18./19. Dezember 2003/19. Januar/09./13. Februar 2004 (Nds. GVBl. 2004 S. 163) geregelt.

3. August 2007

Landtag Mecklenburg-Vorpommern: Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertragsgesetz – GlüStVG M-V)

Mit dem vorliegenden Entwurf eines Zustimmungsgesetzes soll der Glücksspielstaatsvertrag, der den Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland vom 18. Dezember 2003 bis 13. Februar 2004, (GVOBl. M-V S. 259, 391) ersetzt, in Landesrecht transformiert werden. Der Staatsvertrag bedarf deshalb gemäß Artikel 47 Abs. 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Zustimmung des Landtages in Form eines Gesetzes.

3. August 2007

Bayerischer Landtag: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (AGGlüStV)

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 28. März 2006 (Az. 1 BvR 1054/01) entschieden, dass ein staatliches Monopol für Sportwetten mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG nur vereinbar ist, wenn es konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtet ist. Der Gesetzgeber ist nach dem Urteil verpflichtet, die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten unter Beachtung der sich aus dem Urteil ergebenden verfassungsrechtlichen Vorgaben bis zum 31.12.2007 neu zu regeln.

3. August 2007

Sportwetten: Drittes Vorlageverfahren aus Deutschland an den Europäischen Gerichtshof

Nach dem Verwaltungsgericht (VG) Köln und dem VG Gießen hat nunmehr ein drittes deutsches Verwaltungsgericht einen Sportwettenfall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt. Das VG Stuttgart hat in einem Verfahren bezüglich der Untersagung der binnegrenzüberschreitenden Vermittlung von Sportwetten mit Beschluss vom 24. Juli 2007 (Az. 4 K 4435/06) den Rechtsstreit zur Klärung zweier europarechtlicher Rechtfragen dem EuGH vorgelegt.

30. Juli 2007

Eine Frage der Zeit

Dannenberg - Die Nachricht, dass Ministerpräsident Peter Harry Carstensen nun doch dem Glücksspielstaatsvertrag zustimmt, war eine Frage der Zeit. Jeder konnte erahnen, wie groß der Druck war, den seine Kollegen und die Lotto-Funktionäre auf ihn gemacht haben. „Die Entscheidung hat uns nicht wirklich überrascht“, kommentierte Markus Maul, Präsident des Verbands Europäischer Wettunternehmer (VEWU) die Meldung.

11. Juli 2007

Europa erhöht den Druck

Die EU-Kommission verschärft ihre Kritik am deutschen Glücksspielstaatsvertrag. In seiner Stellungnahme vom März 2007 hatte sich der EU-Kommissar Verheugen zunächst nur zu den für die Notifizierung relevanten Themen (Internetzugang etc.) kritisch geäußert, aber bereits angekündigt, auch zu den anderen Bestimmungen des Staatsvertrags ausführlich Stellung zu beziehen. Jetzt liegt der Bundesregierung ein achtseitiges Schreiben der EU Kommission Binnenmarkt und Dienstleistungen vor, das an die Substanz des geplanten Glücksspielstaatsvertrags geht.

31. Mai 2007

Glücksspielstaatsvertrag endgültig gescheitert? – EU-Kommission verwirft Entwurf

Die Europäische Kommission hält den Entwurf des Glücksspielstaatsvertrags, der am 13. Dezember 2006 von 15 der 16 Ministerpräsidenten der deutschen Länder (gegen Schleswig-Holstein) abgesegnet worden war, für europarechtswidrig. Angesichts der nunmehr vorliegenden klaren Stellungnahme der Kommission (im Anhang anbei) ist die Ratifizierung des Staatsvertrags gescheitert. Es bleibt damit offen, wie das Glücksspielrecht in Deutschland zukünftig geregelt werden wird.

26. März 2007

Anmerkungen der Rechtsanwälte Bongers & Kollegen zum Urteil des EuGH in Sachen Placanica

Nach dem Urteil des EuGH in Sachen Placanica u.a. vom 06.03.2007 verbleibt als einzige der vom Bundesverfassungsgericht am 28.03.2006 aufgezeigten Alternativen nur die der Liberalisierung des Sportwettmarktes. Der Gerichtshof erklärt es für gemeinschaftswidrig, dass in Italien Vermittler, die für Rechnung ausländischer Unternehmen Wetten sammeln und an diese weitervermitteln, mit Strafe bedroht sind

6. März 2007

Quo vadis Glücksspielstaatsvertrag? – Alternativentwurf der CDU Schleswig-Holstein

Welche Auswirkungen hat das Placanica-Urteil auf den im Dezember 2006 von 15 der 16 deutschen Länderministerpräsidenten verabschiedeten Entwurf eines Glücksspielstaatsvertrags? Die staatlichen Anbieter geben sich zuversichtlich und sehen sich sogar bestätigt. „Der von den Ministerpräsidenten im Dezember 2006 eingeschlagene Weg kann nun konsequent beschritten und weiterverfolgt werden“, kommentiert Hansjörg Höltkemeier, Vorstand der staatlichen Deutschen Klassenlotterie Berlin, das Urteil.

6. März 2007

Auswirkungen des Placanica-Urteils auf Deutschland

„Das Urteil betrifft ja nur die Rechtslage in Italien“ - Der Deutsche Lotto- und Totoblock, das Kartell der staatlichen Anbieter, versucht das heute verkündeten Placanica-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in seinem Sinne zu interpretieren. Der EuGH habe nicht über das deutsche Glücksspielmonopol entschieden, so dass der Glücksspielstaatsvertrag wie geplant umgesetzt werden könne. Die staatlichen Anbieter verkennen damit die Funktion des Vorlageverfahrens, bei dem der EuGH keine nationalen, hier „italienischen“ Fälle entscheidet, sondern das zur Wahrung der Rechtseinheit das europäische Gemeinschaftsrecht verbindlich auslegt.

6. März 2007
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