Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat – auch nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags zum 1. Januar 2008 – erneut durchgreifende Zweifel an der Vereinbarkeit des Sportwettenmonopols mit Europarecht geäußert. Es hat daher einer Sportwettenvermittlerin Vollstreckungsschutz gegen eine Untersagungsverfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe gewährt (Beschluss vom 28. Februar 2008, Az. 4 K 465/08 G 4290/07(V). Das gleichzeitig eingeleitete Hauptsacheverfahren wurde bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) über die Vorlagen des Verwaltungsgerichts ausgesetzt.