
Die landesrechtlichen Bußgeldtatbestände des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag für das Land NRW sind verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis gelangt ein Rechtsgutachten der Universität Heidelberg. Unabhängig von der Frage, ob die neue Rechtslage den Maßgaben des Bundesverfassungsgericht vom 28.03.2008 entspricht oder nicht, kommt Herr Prof. Dr. Gerhard Dannecker, Lehrstuhl für Straf und Strafprozessrecht von der Universität Heidelberg zu dem Ergebnis, dass der Landesgesetzgeber derartige Bußgeldnormen nicht erlassen durfte...