Das VG Berlin hat mit Beschluss vom 02.04.2008 in einem von Herrn Kollegen Rechtsanwalt Rainer Struß, Berlin, geführten Abänderungsverfahren einen früheren Beschluss des VG Berlin vom 14.12.2007 nunmehr abgeändert und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine Sportwettenuntersagungsverfügung hergestellt.