Der Staatsvertrag beinhaltet Regelungen für die Veranstaltung, die Durchführung und die gewerbliche Vermittlung von öffentlichen Glücksspielen; er enthält ergänzende Regelungen zu den öffentlichen Spielbanken. Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 zum Sportwettenmonopol des Staates haben die Regierungschefs der Länder am 13.12.2006 den Entwurf des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland zur Kenntnis genommen.