Thüringen legt einen Entwurf für ein neues Glücksspielgesetz vor. Erfahren Sie, warum das Bundesverfassungsgericht die damalige Gesetzesänderung forderte.
Thüringen legt einen Entwurf für ein neues Glücksspielgesetz vor. Erfahren Sie, warum das Bundesverfassungsgericht die damalige Gesetzesänderung forderte.
Der Staatsvertrag beinhaltet Regelungen für die Veranstaltung, die Durchführung und die gewerbliche Vermittlung von öffentlichen Glücksspielen; er enthält ergänzende Regelungen zu den öffentlichen Spielbanken. Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 zum Sportwettenmonopol des Staates haben die Regierungschefs der Länder am 13.12.2006 den Entwurf des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland zur Kenntnis genommen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Urteil vom 28. März 2006 (1 BvR 1054/01) festgestellt, dass das staatliche Monopol für die Veranstaltung von Sportwetten in der seinerzeitigen Ausgestaltung nicht mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit nach Art. 12 des Grundgesetzes vereinbar war. Das Gericht hat aber ein staatliches Sportwettenmonopol zur Wahrung wichtiger Gemeinwohlziele ausdrücklich für zulässig erklärt, wenn es durch zusätzliche gesetzliche Regelungen konsequent auf die Bekämpfung von Wettsucht und die Begrenzung von Wettleidenschaft ausgerichtet ist.
In Niedersachsen ist der Bereich der Lotterien, Ausspielungen und anderen Glücksspiele außerhalb von Spielbanken, dem Automatenspiel und der Pferdewetten im Niedersächsischen Gesetz über das Lotterie- und Wettwesen (NLottG) vom 21. Juni 1997 (Nds. GVBl. S. 289) zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2006 (Nds. GVBl. S. 597) und dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland (LottStV) vom 18./19. Dezember 2003/19. Januar/09./13. Februar 2004 (Nds. GVBl. 2004 S. 163) geregelt.
Mit dem vorliegenden Entwurf eines Zustimmungsgesetzes soll der Glücksspielstaatsvertrag, der den Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland vom 18. Dezember 2003 bis 13. Februar 2004, (GVOBl. M-V S. 259, 391) ersetzt, in Landesrecht transformiert werden. Der Staatsvertrag bedarf deshalb gemäß Artikel 47 Abs. 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Zustimmung des Landtages in Form eines Gesetzes.
Bayern legt einen neuen Gesetzesentwurf zur Ausführung des GlüStV vor. Erfahren Sie hier die Details zur Umsetzung des Bundesverfassungsgericht Urteils.
Nach dem Verwaltungsgericht (VG) Köln und dem VG Gießen hat nunmehr ein drittes deutsches Verwaltungsgericht einen Sportwettenfall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt. Das VG Stuttgart hat in einem Verfahren bezüglich der Untersagung der binnegrenzüberschreitenden Vermittlung von Sportwetten mit Beschluss vom 24. Juli 2007 (Az. 4 K 4435/06) den Rechtsstreit zur Klärung zweier europarechtlicher Rechtfragen dem EuGH vorgelegt.
Dannenberg - Die Nachricht, dass Ministerpräsident Peter Harry Carstensen nun doch dem Glücksspielstaatsvertrag zustimmt, war eine Frage der Zeit. Jeder konnte erahnen, wie groß der Druck war, den seine Kollegen und die Lotto-Funktionäre auf ihn gemacht haben. „Die Entscheidung hat uns nicht wirklich überrascht“, kommentierte Markus Maul, Präsident des Verbands Europäischer Wettunternehmer (VEWU) die Meldung.
Die EU-Kommission äußert in einem zweiten "Blauen Brief" massive Kritik am Entwurf für den deutschen Glücksspielstaatsvertrag. Alle Details.
Die EU-Kommission verschärft ihre Kritik am deutschen Glücksspielstaatsvertrag. In seiner Stellungnahme vom März 2007 hatte sich der EU-Kommissar Verheugen zunächst nur zu den für die Notifizierung relevanten Themen (Internetzugang etc.) kritisch geäußert, aber bereits angekündigt, auch zu den anderen Bestimmungen des Staatsvertrags ausführlich Stellung zu beziehen. Jetzt liegt der Bundesregierung ein achtseitiges Schreiben der EU Kommission Binnenmarkt und Dienstleistungen vor, das an die Substanz des geplanten Glücksspielstaatsvertrags geht.
Die Europäische Kommission hält den Entwurf des Glücksspielstaatsvertrags, der am 13. Dezember 2006 von 15 der 16 Ministerpräsidenten der deutschen Länder (gegen Schleswig-Holstein) abgesegnet worden war, für europarechtswidrig. Angesichts der nunmehr vorliegenden klaren Stellungnahme der Kommission (im Anhang anbei) ist die Ratifizierung des Staatsvertrags gescheitert. Es bleibt damit offen, wie das Glücksspielrecht in Deutschland zukünftig geregelt werden wird.
Nach dem Urteil des EuGH in Sachen Placanica u.a. vom 06.03.2007 verbleibt als einzige der vom Bundesverfassungsgericht am 28.03.2006 aufgezeigten Alternativen nur die der Liberalisierung des Sportwettmarktes. Der Gerichtshof erklärt es für gemeinschaftswidrig, dass in Italien Vermittler, die für Rechnung ausländischer Unternehmen Wetten sammeln und an diese weitervermitteln, mit Strafe bedroht sind