(Hamburg, 24. September 2008) Die Tipp24 AG hat vor dem Verwaltungsgericht Berlin einen wichtigen Sieg gegen den neuen Glücksspiel-Staatsvertrag errungen. Das Gericht entschied gegen das Land Berlin, dass die zentralen Vorschriften des Glücksspiel-Staatsvertrags für gewerbliche Lotto- Spielvermittler wie Tipp24 keine Anwendung finden, weil sie unverhältnismäßige Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit enthalten.