Trier/Rheinland-Pfalz - Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) weist darauf hin, dass trotz der Unwirksamkeitserklärung des Beschlusses vom 09.07.2009 aus formalen Gründen, sich nichts an der Bewertung der Sach- und Rechtslage durch das Oberwaltungsgericht ändert. Das Oberverwaltungsgericht hatte am Montag in einem Eilverfahren entschieden, dass die Vermittlung von privaten Sportwetten künftig untersagt werden könne.