Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat erneut die Verfassungswidrigkeit des im Glücksspielstaatvertrag verankerten staatlichen Sportwettenmonopols festgestellt und damit die schon bisher vertretene Rechtsüberzeugung bestätigt (Beschluss vom 28. August 2009, Az. 35 L 335.09). Das VG Berlin gewährte den Antragstellern, für einen in dem EU-Mitgliedstaat Malta behördlich zugelassenen Buchmacher tätige Sportwettenvermittler, Vollstreckungsschutz gegen eine Untersagungsverfügung des Landes Berlin.
