[key:arendts_icon]Das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart hat einem privaten Sportwettenvermittler Vollstreckungsschutz gegen eine Untersagungsverfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe gewährt (Beschluss vom 9, März 2009, Az. 4 K 629/09). Das Land Baden-Württemberg muss die Verfahrenkosten tragen, kann gegen den Beschluss aber noch Beschwerde einlegen. Das VG Stuttgart verweist in dieser Entscheidung auf die Vorlagebeschlüsse des Gerichts...