Der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 30. Oktober 2009 entschieden, dass das Veranstalten öffentlicher Glücksspiele im Internet in Nordrhein-Westfalen verboten werden kann. Die in Gibraltar ansässige Antragstellerin, nach eigenen Angaben weltweit größter Veranstalter von Sportwetten, bietet neben solchen Wetten weitere Glücksspiele, u. a. Casinospiele, im Internet an.