Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat in einem durch die Kanzlei KARTAL Rechtsanwälte geführten Eilverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO mit Beschluss vom 15.10.2010, Az.: 1 L 700/10, die aufschiebende Wirkung der Klage eines privaten Sportwettenvermittlers gegen eine Untersagungsverfügung des Bürgermeisters der Stadt Hemer (NRW) angeordnet. Das Gericht geht „nicht nur bei summarischer Prüfung“ von der Rechtswidrigkeit der behördlichen Untersagungsverfügung aus.