Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat auf Grund der mündlichen Verhandlungen vom 01.02.2008 die Klagen zweier Sportwetten-Vermittler abgewiesen (Az.: 10 K 2990/04 und 10 K 4239/06). Die Berufung wurde in beiden Verfahren zugelassen. Die Entscheidungsgründe werden in wenigen Wochen den Beteiligten schriftlich zugestellt. Im Verfahren 10 K 2990/04 vermittelt der Kläger, der seinen Sitz im Landkreis Heilbronn hat, Sportwetten an im EU-Raum als Buchmacher lizenzierte Unternehmen.