Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem durch die Kanzlei Bongers geführten Verfahren mit Beschluss vom 21.02.2008 – 1 L 1849/07 – einem Eilantrag eines Sportwettvermittlungsunternehmers stattgegeben. Diesem war durch Ordnungsverfügung vom 03.12.2007 die Vermittlung und Veranstaltung von Sportwetten untersagt worden, wobei der Betreiber der Annahmestelle u.a. auch aufgefordert wurde, Werbung und Geräte in seiner Betriebsstätte zu entfernen.