Oddset-Sportwetten – Klagen von der 10. Kammer des Verwaltungsgerichts abgewiesen

Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat auf Grund der mündlichen Verhandlungen vom 01.02.2008 die Klagen zweier Sportwetten-Vermittler abgewiesen (Az.: 10 K 2990/04 und 10 K 4239/06). Die Berufung wurde in beiden Verfahren zugelassen.

Die Entscheidungsgründe werden in wenigen Wochen den Beteiligten schriftlich zugestellt.

Im Verfahren 10 K 2990/04 vermittelt der Kläger, der seinen Sitz im Landkreis Heilbronn hat, Sportwetten an im EU-Raum als Buchmacher lizenzierte Unternehmen. Mit seiner gegen das Innenministerium des Landes Baden-Württemberg gerichteten Klage wollte der Kläger erreichen, dass ihm für diese Tätigkeit in Baden-Württemberg eine Genehmigung erteilt wird.

Im Verfahren 10 K 4239/06 klagte eine englische Firma mit Sitz in London gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe. Die Firma begehrte die Feststellung, dass sie erlaubnisfrei auf Grund ihrer in Großbritannien erteilten Buchmacherlizenz online Sportwetten in Baden-Württemberg vermitteln darf.

Zur Begründung ihrer Klagen beriefen sich die Kläger unter anderem auf die durch Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz geschützte Berufsfreiheit und rügten die Verletzung Europäischen Gemeinschaftsrechts. Auch waren sie der Meinung, der neue Glückspielstaatsvertrag sei verfassungswidrig.

Die Beteiligten können binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Entscheidungsgründe die Berufung an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen.

PRESSEMITTEILUNG vom 15.02.2008