Keine Vergnügungssteuer gebührt der Stadt Lienz aus dem Betrieb des Automatenkasinos. Das Land hob den Steuerbescheid auf. 440 Euro pro Monat und Gerät sollte die Betriebsgesellschaft der Glücksspieleinrichtung "WinWin" an die Stadt abliefern - als Vergnügungssteuer für das Jahr 2004. "Dagegen haben wir berufen", erklärt Geschäftsführer Wolfgang Sperl. Nach der Wanderung des Falls durch zwei Instanzen entschied schließlich das Amt der Tiroler Landesregierung: Der Steuerbescheid der Stadtgemeinde wurde aufgehoben.