Mit seiner gestrigen Androhung, den Unter-nehmen die Beachtung aufsichtsbehördlicher Weisungen zu verbieten, weitet das Bundeskartellamt seinen Streit mit den Lottogesellschaften auf die Länder und deren Aufsichtsbehörden aus. „Wir halten das Vorgehen des Kartellamtes für nicht mehr nachvollziehbar. Das Kartellamt scheint die föderale Grundordnung und damit die Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern nicht länger akzeptieren zu wollen.