DFL Deutsche Fußball Liga GmbH: 65 – 2006 Gemeinsames Rechtsgutachten „Leistungsschutzrecht für Sportveranstalter“

Frankfurt (ots) – Der Ligaverband veröffentlicht gemeinsam mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) und dem Deutschen Olympischen-Sportbund (DOSB) ein Rechtsgutachten zum Thema „Leistungsschutzrecht für Sportveranstalter“, das bei Professor Reto Hilty und Dr. Frauke Henning-Bodewig (beide Max-Planck-Institut, München) in Auftrag gegeben wurde. Die Studie wurde am 11. April 2006 von der Kommission „Sportwetten“, die sich aus Vertretern von Politik und Sport zusammensetzte, in Auftrag gegeben. Eingesetzt wurde die Kommission durch die Ministerpräsidentenkonferenz vom 23.Juni 2005.

Die Auftraggeber, die Staats- und Senatskanzleien Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie der Deutsche Sportbund, der Deutsche-Fußball-Bund und der Ligaverband hatten sich zum Ziel gesetzt, die Notwendigkeit eines zivilrechtlichen (sui-generis-) Schutzrechtes für Sportveranstalter überprüfen zu lassen.

Bei Erteilung des Auftrags ging man von der festen Annahme aus, dass das Bundesverfassungsgericht dem staatlichen Glückspielmonopol eine Absage erteilt. Nach der Entscheidung des BverfG vom 28. März 2006 relativierte sich diese Annahme, doch die Studie wurde planmäßig in Auftrag gegeben, auch um die Position des Sports, im Falle eines Fortbestandes des Monopols, grundsätzlich zu stärken.

Das nun veröffentlichte Ergebnis bestätigt aus wissenschaftlicher Betrachtungsweise das, was gegenwärtiges Meinungsbild ist.

Die Studie zeigt eindrucksvoll die unübersichtliche Rechtslage für Sportveranstalter auf und macht deutlich, dass derzeit kein Recht existiert, welches das aufgezeigte Problem, nämlich den Schutz der Leistungen eines Veranstalters, im Kern trifft. Als Veranstalterleistungen werden beispielsweise die Organisation, Planung, Kontrolle und Durchführung von Sportveranstaltungen angesehen. Können die entsprechenden Investitionen wegen Übernahmen durch Dritte nicht angemessen amortisiert werden, besteht die Möglichkeit eines Marktversagens. Ein solches ist aber auch deswegen
denkbar, weil angesichts der diffusen Regelungen, die teils zu suboptimalem, teils zu überschießendem – jedoch in keinem Fall zu einem alle Interessen berücksichtigenden – Schutz führen, keine ausreichende Rechtssicherheit besteht. Dies schadet je nach dem nicht nur den Interessen der Sportveranstalter, sondern auch jenen der Allgemeinheit.

Die Autoren, Prof. Reto Hilty und Frau Dr. Frauke Henning-Bordewig, kommen demzufolge zu dem Ergebnis, dass es rechtspolitisch wünschenswert ist, die rechtliche Situation im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen einer klaren rechtlichen Regelung zuzuführen.

Ein Grundgedanke der Auftraggeber war es, durch Schaffung eines Leistungsschutzrechts auf dem deutschen Markt die Diskussion innerhalb der Europäischen Union zu beleben, da viele Sportveranstalter aus EU-Mitgliedsstaaten unter ähnlichen Bedingungen leiden. Durch die zunehmende Globalisierung und Digitalisierung der Medien und des Sports ist eine europäische Lösung zwingend geboten.

DFB und Ligaverband daher legen großen Wert darauf, dass die Ergebnisse des Rechtsgutachtens noch vor der Beschlussfassung der Ministerpräsidenten über den neuen Lotteriestaatsvertrag zum Glückspielwesen am 13. Dezember 2006 veröffentlicht und entsprechend berücksichtigt werden.

Nach Einschätzung der Auftraggeber kann ein entsprechendes Leistungsschutzrecht dazu beitragen, wettbewerbsgerechte Rahmenbedingungen für Sportveranstalter zu schaffen und dafür zu sorgen, dass der Sport eine neue, sozialpolitisch eingebundene Wertschöpfung erfährt. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob sich der Gesetzgeber für die Verteidigung des Monopols oder für ein sogenanntes Konzessionsmodell entscheidet. In beiden Fällen bleibt es rechtspolitisch bei den Feststellungen des Gutachtens – nämlich der Rechtsunsicherheit – mit den Folgen möglichen Marktsversagens.

Die Veröffentlichung des Gutachtens erfolgt zunächst auf den Internetseiten der Auftraggeber. Anschließend soll die Studie in gedruckter Form vorgelegt werden. Die Auftraggeber planen zusätzlich eine öffentliche Veranstaltung, auf der die Kernaussagen der Studie, auch im Beisein der Autoren, erläutert werden. Weitere Details werden rechtzeitig mitgeteilt.

gez. Wilfried Straub
Wettbeauftragter des DFB und des Ligaverbandes
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