Das VG Frankfurt hob eine Entscheidung des Hessischen VGH auf und gab einem Sportwettvermittler Recht – das staatliche Glücksspielmonopol sei europarechtlich zweifelhaft.
Das VG Frankfurt hob eine Entscheidung des Hessischen VGH auf und gab einem Sportwettvermittler Recht – das staatliche Glücksspielmonopol sei europarechtlich zweifelhaft.
Die Ankündigung war eher banal, genau 16 Zeilen lang - und sie fand sich in etlichen Internetforen sowie in kleinen Regionalzeitungen: "Der CDU-Ortsverband Bargteheide (Schleswig-Holstein) veranstaltet mit Unterstützung der Jungen Union Stormarn am kommenden Sonnabend ein Pokerturnier. Interessierte treffen sich ab 16 Uhr im Restaurant Freizeitstuben (...). Das Startgeld in Höhe von 10 Euro wird für attraktive Preise verwendet. Aus organisatorischen Gründen bittet die CDU um eine Anmeldung (...)."
Mit Urteil vom 20. Februar 2008 hat das Verwaltungsgericht Gera – 1 K 452/07 Ge – die Stadt Gera verurteilt, einer Spielhallenbetreiberin das Gewerbe der “Vermittlung von Sportwetten” zu bescheinigen. Die von uns vertretene Betreiberin einer Spielhalle hatte die Gewerbeerweiterung zur „Vermittlung von Sportwetten“ angezeigt. Die Entgegennahme und Bescheinigung dieser Gewerbeanmeldung war seitens der Behörde zurückgewiesen worden. Das Verwaltungsgericht Gera hat nun – wie zahlreiche Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte bereits im letzten Jahr...
Ein unbeliebtes Gesetz beeinflusst vielleicht sogar die Wahl des neuen amerikanischen Präsidenten. Schließlich hat die Pokerlegende Doyle Brunson in seiner Kolumne dargelegt, warum er, der konservative Texaner, für eine Wahl des Demokraten Barack Obama votiert. Ganz einfach: Weil er von dem erwartet, dass dieses unselige Gesetz zurückgenommen wird. Seitdem diese Bestimmung in Kraft trat, hat sie nur Ärger, Streit, Querelen, ja einen richtigen Kleinkrieg ausgelöst.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat – auch nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags zum 1. Januar 2008 – erneut durchgreifende Zweifel an der Vereinbarkeit des Sportwettenmonopols mit Europarecht geäußert. Es hat daher einer Sportwettenvermittlerin Vollstreckungsschutz gegen eine Untersagungsverfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe gewährt (Beschluss vom 28. Februar 2008, Az. 4 K 465/08 G 4290/07(V). Das gleichzeitig eingeleitete Hauptsacheverfahren wurde bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) über die Vorlagen des Verwaltungsgerichts ausgesetzt.
Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat – als zweites bayerisches Verwaltungsgericht nach dem VG Regensburg (vgl. Sportwettenrecht aktuell Nr. 95) – Zweifel an der Vereinbarkeit des zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrags mit Europarecht zu erkennen gegeben. Nachdem die Landeshauptstadt München bereits eine erste Untersagungsverfügung gegen einen von der Kanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertretenen Sportwettenvermittler aufgrund formeller Mängel zurücknehmen musste, ...
Das Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt am Main hat erneut durchgreifende Zweifel an der Vereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrags mit dem höherrangigen Europarecht geäußert und einem Sportwettenvermittler Vollstreckungsschutz gegen eine Untersagungsverfügung der Stadt Frankfurt am Main gewährt (Beschluss vom 19. Februar 2008, Az. 7 G 4290/07(V). Der von der Kanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertretene Sportwettvermittler kann damit weiterhin Verträge über Sportwetten an einem im EU-Ausland konzessionierten Buchmacher vermitteln.
Stanleybet International begrüßt die heutige Entscheidung der Europäischen Kommission, die Vertragsverletzungsverfahren gegen Griechenland und die Niederlande zu beschleunigen und so mit Entschlossenheit, unnötige, unangemessene und diskriminierende Restriktionen auf nationaler Ebene aufzuheben. Die Europäische Kommission hat heute nach Prüfung der entsprechenden Antworten auf die sogenannten „Letters of Formal Notice“ Griechenland und die Niederlande offiziell aufgefordert, ihre jeweiligen Gesetze zu novellieren.
Das VG Frankfurt a.M. (Beschl. v. 12.02.2008 - Az.: 7 G 4212/07 (V)) hat entschieden, dass die Veranstaltung eines Pokerturniers ein verbotenes Glücksspiel ist: Leitsätze: 1. Poker ist zufallsbezogen und somit ein Glücksspiel. 2. Es liegt ein verbotener entgeltlicher Einsatz vor, wenn eine Teilnahmegebühr von 15,- EUR verlangt wird, da mit dieser Zahlung die Möglichkeit eröffnet wird, an dem Poker-Turnier teilzunehmen und Gewinne zu erwerben.
„Für viele Menschen erscheint es ohnehin eher unverständlich, dass diese Fälle vor einem Strafgericht verhandelt und beurteilt werden", sagte der Richter Rocky Pollock im Criminal Court in Winnipeg im Rahmen seiner Begründung für die Freisprüche. „Die Fälle", das waren die ersten beiden Angeklagten von insgesamt 57 Personen, die in einer großangelegten Razzia im vergangenen Jahr bei, nach derzeitiger Rechtslage, illegalem Pokerspiel festgenommen worden waren.
Das VG Hamburg (Beschl. v. 18.12.2007 - Az.: 4 E 2513/07) hat entschieden, dass private Sportwetten weiterhin verboten sind: Leitsätze: 1. Private Sportwetten in Deutschland sind verboten. 2. Verboten ist ebenso die Vermittlung von Sportwetten an einen nicht konzessionierten Wettveranstalter mittels eines Internet-Terminals (hier: "Tipomat").
Nach dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht und den Verwaltungsgerichten Frankfurt am Main und Stuttgart hat nunmehr auch das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg Zweifel an der Vereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrags mit dem höherrangigen Europarecht geäußert und mehrere Klageverfahren gegen Untersagungsverfügungen bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ausgesetzt (Beschlüsse vom 18. Februar 2008, Az. RO 4 K 07.1334 u.a.).