Das VG Hamburg Beschl. v. 30.04.2008 - Az.: 6 E 4198/07) hat im Streit um die Frage, ob Poker ein Geschicklichkeits- oder Glücksspiel ist, seine Ansicht in einer 17-seitigen Begründung dargelegt. Die Hamburger Richter sind der Meinung, dass die Frage gar nicht beantwortet werden muss, da in beiden Fällen Poker-Turniere nicht veranstaltet werden dürfen: Leitsätze: 1. Unabhängig davon, ob Poker als Glück- oder Geschicklichkeitsspiel einzustufen ist, bedarf es einer staatlichen Erlaubnis, die Privaten nicht erteilt wird bzw. werden kann.