In einem durch die Rechtsanwaltskanzlei Bongers geführten Verfahren vor dem Landgericht Dortmund hat ein Betreiber einer Sportwettvermittlungsagentur, der diese Wetten an ein ausländisches Unternehmen vermittelt hatte, im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs einen Schadenersatzanspruch von 30.000,00 € zugesprochen bekommen, den das Land NRW nunmehr an den Kläger zu entrichten hat. Der Kläger hatte Ende 2003 eine Annahmestelle für Sportwetten in der Stadt Essen eröffnet.