Das Verwaltungsgericht Kassel hat mit Beschluss vom 04.04.2008 - 4 L 114/07.KS - in einem von der Rechtsanwaltssozietät Redeker Sellner Dahs & Widmaier geführten Eilverfahren die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs eines privaten Sportwettvermittlers, der Sportwetten an einen im EU-Ausland konzessionierten Anbieter vermittelt, angeordnet. Damit ist das Verwaltungsgericht Kassel das zweite deutsche Verwaltungsgericht, welches seit dem Jahreswechsel seine Rechtsprechung zugunsten der privaten Sportwetten geändert hat.