Die Eidg. Spielbankenkommission (ESBK) hat Kenntnis genommen, dass das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerden gegen ihren Entscheid in der Angelegenheit ,Tactilo" guthiess. Die ESBK wird die schriftliche Urteilsbegründung analysieren und anschliessend entscheiden, ob sie die Angelegenheit ans Bundesgericht weiterziehen wird.