Die Schlussanträge im EuGH-Verfahren C-440/23 bringen keine erhoffte Klarheit für Spielerklagen. Der Generalanwalt hält sich zurück – eine Entscheidung wird wohl erst in deutschen Verfahren fallen.
Die Schlussanträge im EuGH-Verfahren C-440/23 bringen keine erhoffte Klarheit für Spielerklagen. Der Generalanwalt hält sich zurück – eine Entscheidung wird wohl erst in deutschen Verfahren fallen.
Es ist der dritte Schlag in einem Jahr - und diesmal gleich ein Doppelter: Mit Beschlüssen vom 20.12.2024 - aufgrund einer Korrektur - in der Neufassung vom 7.1.2024 (Az.: 8 O 515/24) und 23.12.2024 (Az.: 8 O 392/23) hat das LG Erfurt dem Europäischen Gerichtshof weitere für Spielerklagen entscheidende Fragen zur Klärung vorgelegt.
Mit Beschluss vom 29.04.2024 – Az. 8 O 1125/23 – hat das LG Erfurt in einer Spielerklage zur Sportwette seine Absicht kundgetan, dem Europäischen Gerichtshof drei Grundsatzfragen zur Klärung vorzulegen. Der Beschluss in dem von REDEKER geführten Verfahren ist bei Beck-Online veröffentlicht (LG Erfurt, BeckRS 2024, 8815).
In Windeseile hat sich die Nachricht unter Glückspielanbietern ebenso wie Spielerklägeranwälten verbreitet: Was über sechs Jahre hinweg kein deutsches Gericht für nötig hielt, hat das erste damit befasste maltesische Gericht gleich auf Anhieb getan.
Der Schock des VG Darmstadt-Beschlusses sitzt vielen in den Knochen. Die verbreitete Überraschung ist dabei deutlich größer, als sie sein müsste. Inhaltlich war vieles, was das VG Darmstadt entschieden hat, vorhersehbar. Denn dass das Verfahren transparent und diskriminierungsfrei gestaltet sein muss, steht schon im Gesetz (§ 4 b Abs. 1 GlüStV).
In den Verhandlungen der Bundesländer zum 4. Glücksspieländerungsstaatsvertrag, der ab dem 01.07.2021 in Kraft treten soll, macht seit Ende November 2019 ein Geheimgutachten von CBH (Prof. Ruttig) die Runde...
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 29.06.2017 (Az.: 9 C 7/16) den Berechnungsmaßstab der Wettbürosteuersatzung der Stadt Dortmund verworfen, weil die dort vorgesehene Flächenbesteuerung gegen höherrangiges Recht verstieß.
Mit großer Spannung hat die glückspielrechtliche Fachwelt seit der Pressemitteilung auf die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts zu seinem Onlinecasinourteil vom 26.10.2017 gewartet. So sehr, dass noch vor deren öffentlicher Verfügbarkeit nun bereits die ersten Kommentare bei ISA eingehen.
Das in Sachen Ince erwartete Urteil lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Der Gerichtshof erklärt sich zum strafrechtlichen Umgang der deutschen Rechtslage für Sportwetten. Für die gesamte rechtliche Entwicklung der letzten fünf Jahre führen seine Aussagen zur Unanwendbarkeit des Verbots des Angebotes ohne Erlaubnis.
Mit Beschluss vom 16.10.2015 - 8 B 1028/15 - hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in dem ersten der Musterverfahren seine seit langem mit Spannung erwartete Entscheidung gefällt und den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 05.05.2015 - 5 L 1453/15 - bestätigt. Das von den Unterzeichnern der Rechtsanwälte Redeker Sellner Dahs geführte Verfahren betraf den Anbieter Betkick (Marke Tiplix).
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat durch Entscheidungen vom 25.9.2015 in den anhängigen Popularklagen Vf. 9-VII-13, 4-VII-14, 10-VII-14, mit Wirkung für den Freistaat Bayern zwei wichtige Elemente des Glücksspielstaatsvertrages als verfassungswidrig verworfen und damit den politischen Handlungsdruck für die Bundesländer noch einmal erhöht.
Nun ist es endlich amtlich: Mit Beschluss vom 05. Mai 2015 – 5 L 1453/14.WI – hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden dem Eilantrag eines im Auswahlverfahren beteiligten abgelehnten Bewerbers vollständig stattgegeben und das Land verpflichtet, bis zu einer Entscheidung im Klageverfahren die Erteilung von Konzessionen zurückzustellen.