In einem von der Sozietät Redeker Sellner Dahs und Widmaier für die Bet 3000 AG geführten Muster-Schadensersatzprozeß gegen die Stadt Mönchengladbach wegen der erzwungenen Schließung einer Wettannahmestelle im Jahre 2006 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf das Verfahren bis zur Klärung des Hauptsacheverfahrens ausgesetzt. Da es auf das Verschulden der Ordnungsbehörden nicht ankomme, hänge die Schadensersatzverpflichtung einzig und allein von der Rechtswidrigkeit der Schließungsverfügung ab.