Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat die wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage gegen bwin mit Beschluss vom 05.03.2009 zur Entscheidung ausgesetzt, um die EuGH-Entscheidung in der Rechtssache C-42/07 (Liga Portugesa) abzuwarten (OLG Bremen, Beschl. v. 05.03.09 – 2 U4/08). Das Verfahren wurde von den Rechtsanwälten Clifford Chance geführt. Der Senat begründet seine Entscheidung mit der ungeklärten gemeinschaftsrechtlichen Frage der Gesamtkohärenz im Glücksspielbereich.