Das OLG Hamm bestätigt, dass nur die Rechtsprechung des EuGH, nicht aber vergangene oder zukünftige (Fehl-)Entscheidungen des BGH die Instanzgerichte binden und hat deshalb eine Aussetzungsentscheidung aufgehoben.
Das OLG Hamm bestätigt, dass nur die Rechtsprechung des EuGH, nicht aber vergangene oder zukünftige (Fehl-)Entscheidungen des BGH die Instanzgerichte binden und hat deshalb eine Aussetzungsentscheidung aufgehoben.
„Das Unionsrecht wird sich durchsetzen“. Mit martialisch klingenden Worten endet der Artikel eines Mannes, der das Geschäftsmodell „Spielen ohne Risiko“ mit LegalTech auf die Spitze getrieben hat...
Ausgangslage: Eine bemerkenswerte Entscheidung des VfGH wurde jüngst im Rechtsinformationssystem des Bundes veröffentlicht. Bemerkenswert warum? Der VfGH hebt die in Paragraph 25 Abs 3 GSpG verankerten Spielerschutzbestimmungen für Besucher von Spielbanken auf.
Wie bereits auf ISA Guide berichtet wurde (https://www.isa-guide.de/isa-law/articles/271018.html) ist beim EuGH das Verfahren zu C-429/22 anhängig. Zurecht wurden nunmehr 2 Verfahren in Spielerklagen gemäß Paragraph 190 ZPO unterbrochen.
Erfahrungsgemäß ist es immer einfach über Medienstatements einen schnellen Sieg in einer rechtlich umkämpften Causa zu verkünden. Gerne werden hier Schlagwörter wie „verheerend“ oder „weitreichend“ verwendet.
In einem intransparenten Konzessions- oder Erlaubnisverfahren darf die Behörden keine Kosten bei einem (erfolglosen) Bewerber geltend machen. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Wiesbaden bestätigt und einen Kostenbescheid des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport aus 2018 aufgehoben.
Das Geschäftsmodell „Spielen ohne Risiko“ bekommt einen weiteren Dämpfer. Das Landgericht Regensburg hat einem Spieler, der fälschlich behauptet, unsere Mandantschaft sei „illegal“ in Deutschland tätig...
Wieder einmal hat in einem hier geführten Verfahren ein Landgericht dem Geschäftsmodell des „Spielens ohne Risiko“ einen Riegel vorgeschoben. Zum Hintergrund:
Das von mehreren Anwälten betriebene Geschäftsmodell, Bürger zum „Spielen ohne Risiko“ zu verleiten, um dann Gewinne schweigend einzustreichen, Verluste aber einzuklagen, bekommt weitere Rückschläge.
Das Geschäftsmodell des „Spielens ohne Risiko“, das mehrere Rechtsanwälte scheinbar hauptberuflich betreiben, bricht zusammen.
In einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg hat die Landesregierung von Sachsen-Anhalt jetzt klargestellt, dass der Umlaufbeschluss und die darauf beruhenden Gemeinsamen Leitlinien eine unverbindliche Kooperationsabsprache sind...
Ein Spieler verstößt gegen wesentliche Bestandteile der allgemeinen Geschäftsbedingungen und erhält aus diesem Grund seinen Gewinn nicht ausbezahlt.