Der Gerichtshof wird am 12. Juli in der Großen Kammer unter dem Vorsitz des Gerichtspräsidenten Lenaerts den Staatshaftungsfall des früheren Top-Managers Romano Pisciotti verhandeln.
Der Gerichtshof wird am 12. Juli in der Großen Kammer unter dem Vorsitz des Gerichtspräsidenten Lenaerts den Staatshaftungsfall des früheren Top-Managers Romano Pisciotti verhandeln.
Beschränkungen und Verbote im Bereich der Sportwetten und des Glücksspiels sind an den Grundfreiheiten zu messen. Der Gerichtshof bestätigte nun mit klaren Worten die Systematik des EU-Rechts...
Wie Ra. Bernd Hansen berichtet, werden in Hamburg – ebenso wie in anderen Bundesländern – die möglichen Standorte für Spielhallen zum 1.7.2017 künstlich durch Mindestabstände verknappt.
Mein Kollege kennt einen, der einen kennt, der von jemandem gehört hat, der einen Anwalt kennt, der mit seiner Verfassungsbeschwerde Erfolg hatte. Verschwörungstheorie? Nein, es gibt sie, die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde.
Tu felix Austria: Ein aufrechter Richter, eine Vorlagefrage, eine Antwort der Generalanwältin. So brillant die Vorlagefrage, so richtig der Entscheidungsvorschlag, so falsch die Mitteilung des „Evidenzbüros“ des Ö-VwGH.
„Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs setzt die Eignung der Internetverbote zusätzlich voraus, dass sie zur Erreichung der mit ihnen verfolgten Gemeinwohlzwecke in systematischer und kohärenter Weise beitragen (EuGH, Urteile vom 6. November 2003 - Rs. C-243/01, Gambelli u.a.
Die gestern und morgen stattfindenden Verhandlungen beim 8. Senat des BVerwG werden mit Interesse beobachtet, nicht zuletzt vom Gerichtshof der Europäischen Union. Der EuGH, nur der EuGH, hat nämlich bezüglich der Anwendbarkeit der materiell-rechtlichen Beschränkungen der Spielhallen das letzte und das entscheidende Wort.
In der Hamburger Wirtschaftsbehörde wird aktuell erwogen, von dem unionsrechtswidrigen Erfordernis einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis nach dem GlüÄndStV und dem Hamburger Spielhallengesetz abzusehen.
Mit Beschluss vom 14.07.2016 hat der fünfte Senat beim Bundesfinanzhof die Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein unrichtiges Urteil des Finanzgerichts Hamburg zur Mehrwertsteuer für Spielhallen zurückgewiesen.
In dem Beitrag vom 16.6.2016 zum „Freispruch in Sonthofen“ und zu dem wirklichen Inhalt der Ince-Entscheidung vom 4.2.2016 wurde klargestellt, dass der EuGH die Unanwendbarkeit des Erlaubnisvorbehaltes des § 4 GlüStV bestätigt hat, wenn und weil das „Sportwettenmonopol“ unionsrechtswidrig ist. Das Fehlen einer deutschen Erlaubnis – sprich der Erlaubnisvorbehalt –
Seit langem steht das Amtsgericht Sonthofen im Fokus der Glücksspiel- und Sportwettenunternehmen, argwöhnisch beäugt von denjenigen deutschen Behörden oder Gerichten, die eine Entscheidung des EuGH gerne vermieden hätten, weil ihnen – möglicherweise – der Rock näher ist als das Recht.
Die bei der „Gemeinsame Geschäftsstelle Glücksspiel“ für das Glücksspielkollegium tätigen Mitarbeiter K und R beim hessischen Minister des Innern und für Sport haben auf Geheiß des Kollegiums die vom VG Wiesbaden mit Entscheidung vom 16.4.2016 (5 L 1448/14) im Wege der einstweilen Anordnung beschlossene Neubescheidung mit dem Hinweis auf die Verfassungswidrigkeit des Kollegiums verweigert