Laut Beschluss des Landgerichtes Darmstadt vom 08. September 2006 ist die Vermittlung von Sportwetten nicht strafbar. Das Landgericht bestätigte damit seine Rechtssprechung aus dem Jahr 2005, wonach § 284 StGB nicht mit dem geltenden Europarecht vereinbar sei. Der aktuelle Beschluss des Landgerichtes bezieht sich auf einen Fall, in dem die Staatsanwaltschaft eine Wettannahmestelle durchsucht hatte. Nach Einstellung des Verfahrens hatte das Amtsgericht Darmstadt zugunsten des ehemaligen Beschuldigten entschieden.