In Deutschland haben sich die 16 staatlichen Lotteriegesellschaften (je Bundesland eine Gesellschaft oder Behörde) zum Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB) zusammengefunden. Rechtlich gesehen handelt es sich hierbei um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf rein zivilrechtlicher Grundlage (ohne hoheitliche Betrauung). Die Gesellschafter haben hierfür einen Blockvertrag geschlossen, der die Zusammenarbeit regelt.