Für die Betroffenen – im juristischen Jargon die „Rechtsunterworfenen“ – ist die derzeitige Rechtsprechung zur Vermittlung von Sportwetten nicht mehr nachvollziehbar. Während das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart in der letzten Woche bezüglich einer Untersagungsverfügung die aufschiebende Wirkung anordnete, lehnte das nur 70 km entfernte, ebenfalls im Land Baden-Württemberg ansässige VG Karlsruhe fast gleichzeitig zum gleichen Sachverhalt (und bezüglich des gleichen Buchmachers) einen Schutzantrag ab.
