Der EFTA-Gerichtshof verhandelt am 31. Januar 2007 und ggf. am darauf folgenden Tag die Zulässigkeit eines staatlichen Monopols bei Wetten und Glücksspiele nach europäischem Recht. Die Entscheidung in dieser Vorlagesache (Rechtssache E-3/06) dürfte erhebliche Bedeutung nicht nur für die EFTA-Staaten, sondern auch für die Europäische Union haben, da grundsätzlich die Berechtigung eines staatlichen Monopols auf dem Prüfstand steht. Auch geht es um die Frage, ob das Angebot von Glücksspielen zwingend mit gemeinnützigen Zwecken verbunden werden darf.