Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat zum Jahresende in mehr als 30 Beschwerdeentscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz entschieden, dass die Annahme und Vermittlung von Sportwetten durch Private im Land Berlin nach Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages und den dazu in Berlin erlassenen Ausführungsvorschriften weiterhin unzulässig ist und die unerlaubte Betätigung mit sofortiger Wirkung verboten werden kann.