Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat einen von der Kanzlei Arendts Anwälte vertretenen Sportwettenvermittler Vollstreckungsschutz gegen eine Zwangsgeldfestsetzung und die Androhung unmittelbaren Zwangs gewährt (Beschluss vom 7. Mai 2009, Az. VG 35 L 153.09). Der an einen staatlich zugelassenen maltesischen Buchmacher vermittelnde Antragsteller hatte bereits in der Hauptsache gegen die zu vollstreckende Untersagungsverfügung Erfolg.