Das Bundesverfassungsgericht hat in einem durch die Bielefelder Kanzlei KARTAL geführten Verfassungsbeschwerdeverfahren mit Beschluss vom 15.04.2009 (Aktenzeichen: 2 BvR 1496/05) die Beschlüsse des Landgerichts Braunschweig sowie des Amtsgerichts Wolfsburg aufgehoben. Die Verfassungsbeschwerde richtete sich u. a. gegen die Anordnung der Durchsuchung von Geschäftsräumen wegen des Verdachts der unerlaubten Veranstaltung von Glücksspielen gemäß § 284 StGB (Oddset-Sportwetten) im März 2005.