Das AG Hamburg (Urt. v. 07.01.2009 - Az.: 213 Ds / 3301 Js 288/07) hat entschieden, dass die Veranstaltung von Poker-Turnieren nicht strafbar ist. Die Angeklagten hatten ein Poker-Turnier mit 15,- EUR Startgeld veranstaltet, mit der Option eines Rebuy. Die Preise wurden nicht durch die Startgelder finanziert, sondern durch Sponsoren zur Verfügung gestellt. Die Hamburger Richter entschieden, dass kein strafbares Glücksspiel vorliege. Da die Entgelte lediglich zur Finanzierung der anfallenden Kosten (z.B. Raummiete, Reinigung etc.) verwendet wurden...