Das VG München (Beschl. v. 09.02.2009 - Az.: M 22 S 09.300) hatte als erstes deutsches Gericht über die rechtliche Zulässigkeit von Hausverlosungen im Internet zu entscheiden. Gegenstand der Beurteilung war die Plattform winyourhome.de. Siehe dazu auch den Aufsatz von RA Dr. Bahr "Hausverlosung in Deutschland: Mit beiden Beinen im Gefängnis?". Nun haben die Münchener Richter - wie schon zu erwarten war - das Spiel als verbotenes Glücksspiel eingestuft...