Wie bereits vor den Sommerferien gemeldet (Sportwettenrecht aktuell Nr. 109) hatte das Verwaltungsgericht (VG) Berlin in einer Hauptsache die Untersagungsverfügung des Landes Berlin gegen einen Sportwettenvermittler als rechtswidrig aufgehoben (Urteil vom 7. Juli 2008, Az. VG 35 A 167.08). In den nunmehr vorliegenden, am 11. Oktober zugestellten Urteilsgründen (113 Seiten) setzt sich das VG Berlin umfassend mit der Rechtslage, der einschlägigen Rechtsprechung und dem Marktverhalten der staatlichen Monopolanbieter auseinander.