Im Jahr 2004 führten Albert/Müller aus, dass sich TV-Gewinnspiele nicht nur tatsächlich etabliert haben, sondern auch rechtlich der Vorwurf des illegalen Glücksspiels nicht haltbar sei. Kaum ein Fernsehsender verzichtet auf diese neue Einnahmequelle. Nach den internen Anwendungs- und Auslegungsregeln der Landesmedienanstalten für die Aufsicht über Ferhnseh-Gewinnspiele aus dem Jahr 2005, die einen einheitlichen Aufsichtsmaßstab gewährleisten sollten...