Bundesverfassungsgericht hebt in 7 Verfassungsbeschwerde verfahren Beschlüsse der Landgerichte Hannover, Göttingen, Memmingen und Braunschweig auf

Rechtsanwalt Jusuf Kartal

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Das Bundesverfassungsgericht hat in 7 durch die Bielefelder Kanzlei KARTAL geführten Verfassungsbeschwerdeverfahren (Aktenzeichen: 2 BvR 174/05; 2 BvR 1119/05; 2 BvR 1120/05; 2 BvR 1497/05; 2 BvR 1498/05; 2 BvR 1499/05 und 2 BvR 2211/05 die Beschlüsse der Landgerichte Hannover, Göttingen, Memmingen und Braunschweig aufgehoben.

Wie bereits am 09.05.2009 in „ISA-GUIDE“ berichtet, hatte das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 15.04.2009 (Aktenzeichen: 2 BvR 1496/05) die Beschlüsse des Landgerichts Braunschweig sowie des Amtsgerichts Wolfsburg aufgehoben.

Die Verfassungsbeschwerden richteten sich u. a. gegen die Anordnung der Durchsuchung von Geschäftsräumen wegen des Verdachts der unerlaubten Veranstaltung von Glücksspielen gemäß § 284 StGB (Oddset-Sportwetten) in den Jahren 2004 und 2005.

Ein Anfangsverdacht gemäß § 284 StGB für eine Durchsuchung der Geschäftsräume war im Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Beschlüsse wegen eines Grundrechtsverstoßes nicht gegeben.