Leitsätze: 1. Bei Poker, auch wenn es als Turnier in der Variante "Texas Hold´em" gespielt wird, überwiegen trotz der Bedeutung mathematischer Kenntnisse, stategischem Geschick und psychologischer Fähigkeiten die Zufallselemente. Es handelt sich daher nicht um ein Geschicklichkeitsspiel, sondern um ein Glücksspiel im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV. 2. Öffentliche Pokerveranstaltungen sind ohne Erlaubnis nur dann zulässig, wenn kein Entgelt für den Erwerb einer Gewinnchance erhoben wird ("Unkostenbeitrag").