Der Umlaufbeschluss sollte ein neues Zeitalter in der unendlichen Geschichte des Glücksspielrechts sein und wurde von Seiten der Chefinnen und Chefs der Länder als auch von Teilen der Glücksspielindustrie als Meilenstein gefeiert.
Der Umlaufbeschluss sollte ein neues Zeitalter in der unendlichen Geschichte des Glücksspielrechts sein und wurde von Seiten der Chefinnen und Chefs der Länder als auch von Teilen der Glücksspielindustrie als Meilenstein gefeiert.
Wie bereits im Artikel des Unterzeichners vom 10.08.2020 berichtet, sind beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht seit geraumer Zeit zahlreiche Beschwerdeverfahren von Spielhallenbetreibern anhängig.
Sachverhalt: Ein Antragsteller wollte in demselben Gebäudekomplex, in welchem sich eine Sportsbar befand, die mit drei Geldspielgeräten ausgestattet war, eine Wettannahmestelle zur Vermittlung von Sportwetten betreiben.
Der GlüStV 2021 tritt erst voraussichtlich am 1. Juli 2021 in Kraft und bedarf noch der Ratifizierung durch die Bundesländer. Mit Umlaufbeschluss vom 9. September 2020 haben sich die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder...
Wie bei Corona werden nun auch im Bereich des Glücksspiels an den Parlamenten vorbei Regelungen errichtet. Vor wenigen Tagen erblickten ein Umlaufbeschluss und Gemeinsame Vollzugsleitlinien das Licht der Welt und sollen nunmehr das Maß der Dinge sein.
In Deutschland besteht ein Lotteriemonopol, das auch von dem neuen GlüStV beibehalten wird. Demnach dürfen nur konzessionierte Lottogesellschaften Lottospiele veranstalten. Nach dem unverändert fortgeltenden § 10 Abs. 1 GlüStV haben die Länder zur Erreichung der Ziele des § 1 GlüStV die ordnungsrechtliche Aufgabe, ein ausreichendes Glücksspielangebot sicherzustellen.
Der Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag (GlüStV), der am 1. Juli 2021 in Kraft treten soll, bringt zahlreiche begrüßenswerte Neuerungen für den deutschen Glücksspielmarkt, wie das quantitativ unbeschränkte Erlaubnisverfahren für Sportwetten, die Etablierung eines plattformübergreifenden Spielersperrsystems oder die Zulassung von Online-Glücksspiel für die gesamte Bundesrepublik.
Ist dies der Anfang vom Ende der landesrechtlichen Beschränkungen für Spielhallen? Beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht sind seit geraumer Zeit zahlreiche Beschwerdeverfahren von Spielhallenbetreibern anhängig. Diese wehren sich dagegen, dass sie keine Erlaubnis zum Weiterbetrieb ihrer Spielhallen ab dem 01.07.2017 erhalten haben.
Dieses Jahr soll es die Bescherung schon im Oktober statt im Dezember geben. Zumindest wenn es nach dem Willen der vier Bundesländer Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Berlin geht, die im zähen Ringen einen Umlaufbeschluss auf den Weg gebracht haben...
Am Freitag, den 24.07.2020 – 10:00 Uhr, wird eine Webinarreihe zum GlüNeuRStV und strategischen Positionierung von Unternehmern im Hinblick auf das Jahr 2021 starten.
Mit Antrag vom 29.06.2020 stelle das LVwG OÖ zu den Zahlen LVwG-413731 sowie LVwG-413732 folgende Fragen zur Beantwortung an den EuGH: Ist Art 267 AEUV unter Berücksichtigung des Art 6 EMRK und des Art 47 EGRC...
Der VfGH hat in der Entscheidung vom 10.03.2015, G 203/2014 ua dargetan, dass sich die Strafsätze des § 52 GSpG an denen des § 28 Abs 1 AuslBG orientieren bzw. diesen nachgebildet sind.