Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 27.01.2021 (1 S 124/21) das seit dem 16.12.2020 in Baden-Württemberg geltende infektionsschutzrechtliche Verbot des Betriebs von Wettannahmestellen für den Publikumsverkehr...
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 27.01.2021 (1 S 124/21) das seit dem 16.12.2020 in Baden-Württemberg geltende infektionsschutzrechtliche Verbot des Betriebs von Wettannahmestellen für den Publikumsverkehr...
Das Editorial der 6. Ausgabe (Dezember 2020) der Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht aus dem Dezember 2020 trägt den Titel „Zeit der Bewährung“: Prof. Dr. Markus Ruttig äußert darin, dass sich die Glücksspielanbieter vor dem Hintergrund des voraussichtlich zukünftigen 4. Glücksspieländerungsstaatsvertrag...
Durch Urteil vom 3. Dezember 2020 hat der Gerichtshof in der Rechtssache C-311/19 (Bonver Win) in Übereinstimmung mit dem Generalanwalt klargestellt, dass sich Spielhallenbetreiber auf die Dienstleistungsfreiheit gegenüber nationalen Beschränkungen berufen können.
In diesem Online Vortrag geht es um das Thema Datenschutz & Compliance als Qualitätsmerkmal im Rahmen des anstehenden Glücksspielstaatsvertrages 2021.
Der Umlaufbeschluss sollte ein neues Zeitalter in der unendlichen Geschichte des Glücksspielrechts sein und wurde von Seiten der Chefinnen und Chefs der Länder als auch von Teilen der Glücksspielindustrie als Meilenstein gefeiert.
Wie bereits im Artikel des Unterzeichners vom 10.08.2020 berichtet, sind beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht seit geraumer Zeit zahlreiche Beschwerdeverfahren von Spielhallenbetreibern anhängig.
Sachverhalt: Ein Antragsteller wollte in demselben Gebäudekomplex, in welchem sich eine Sportsbar befand, die mit drei Geldspielgeräten ausgestattet war, eine Wettannahmestelle zur Vermittlung von Sportwetten betreiben.
Der GlüStV 2021 tritt erst voraussichtlich am 1. Juli 2021 in Kraft und bedarf noch der Ratifizierung durch die Bundesländer. Mit Umlaufbeschluss vom 9. September 2020 haben sich die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder...
Wie bei Corona werden nun auch im Bereich des Glücksspiels an den Parlamenten vorbei Regelungen errichtet. Vor wenigen Tagen erblickten ein Umlaufbeschluss und Gemeinsame Vollzugsleitlinien das Licht der Welt und sollen nunmehr das Maß der Dinge sein.
In Deutschland besteht ein Lotteriemonopol, das auch von dem neuen GlüStV beibehalten wird. Demnach dürfen nur konzessionierte Lottogesellschaften Lottospiele veranstalten. Nach dem unverändert fortgeltenden § 10 Abs. 1 GlüStV haben die Länder zur Erreichung der Ziele des § 1 GlüStV die ordnungsrechtliche Aufgabe, ein ausreichendes Glücksspielangebot sicherzustellen.
Der Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag (GlüStV), der am 1. Juli 2021 in Kraft treten soll, bringt zahlreiche begrüßenswerte Neuerungen für den deutschen Glücksspielmarkt, wie das quantitativ unbeschränkte Erlaubnisverfahren für Sportwetten, die Etablierung eines plattformübergreifenden Spielersperrsystems oder die Zulassung von Online-Glücksspiel für die gesamte Bundesrepublik.
Ist dies der Anfang vom Ende der landesrechtlichen Beschränkungen für Spielhallen? Beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht sind seit geraumer Zeit zahlreiche Beschwerdeverfahren von Spielhallenbetreibern anhängig. Diese wehren sich dagegen, dass sie keine Erlaubnis zum Weiterbetrieb ihrer Spielhallen ab dem 01.07.2017 erhalten haben.