Die gesetzlichen Bestimmungen für die Regulierung von öffentlichen Glücksspielen sind nach Maßgabe der Gründe des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 (BVerfGE 115, 276 = NJW 2006, S. 1261 ff.) neu zu regeln. Im Hinblick auf einen in allen Ländern möglichst einheitlichen ordnungsrechtlichen Rahmen ist der noch zu ratifizierende Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV) erarbeitet worden, der die gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erfüllt.