Das Verwaltungsgericht Berlin widerspricht dem OVG und stellt klar: Ein genereller Erlaubnisvorbehalt für Sportwettvermittler ist rechtlich nicht gerechtfertigt.
Das Verwaltungsgericht Berlin widerspricht dem OVG und stellt klar: Ein genereller Erlaubnisvorbehalt für Sportwettvermittler ist rechtlich nicht gerechtfertigt.
Das VG Berlin gewährt weiterhin einstweiligen Rechtsschutz und betont den Anwendungsvorrang des EU-Rechts gegenüber dem Glücksspielmonopol.
Erwin Horak ist seit September 1997 Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern und in Personalunion Chef der neun Spielbanken im Freistaat. Der 60-jährige Jurist leitete bis 1997 das Pressereferat des Finanzministeriums. Erwin Horak, Präsident von LOTTO Bayern und Federführer im Deutschen Lotto- und Totoblock stellte sich in einem Interview den Fragen von ISA-GUIDE.
Die Sensation ist perfekt. Das EuGH-Urteil trifft die Monopolpolitik der Länder ins Mark. Und die Politik ist in den meisten Ländern auf dieses Ergebnis nicht vorbereitet. Nicht nur das Sportwettmonopol hat der Gerichtshof mit seinem Urteil gekippt, sondern selbst das Lotteriemonopol lässt sich nach diesem Urteil in der derzeitigen gesetzlichen Ausgestaltung nicht mehr halten. Dabei ist dieser Teil des Scherbenhaufens selbst verschuldet.
Das EuGH-Urteil vom 8. September 2010 entlarvt das deutsche Glücksspielmonopol als politisches Trugbild – ein Kommentar über Macht, Moral und Marktversagen.
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) wird sein Urteil in den verbundenen Rechtsachen Sjöberg (Rs. C-447/08) und Gerdin (Rs. 448/08) am Donnerstag, den 8. Juli 2010, ab 9:30 Uhr verkünden. Die Vierte Kammer des EuGH wird sich in diesem Urteil voraussichtlich vor allem mit dem Diskriminierungsverbot, einem Grundsatz des Europarechts, bezüglich der Bewerbung ausländischer Glücksspielanbieter beschäftigen.
Ein Gutachten des EuGH-Generalanwalts Mengozzi brachte entscheidende Klarstellungen zur deutschen Glücksspielregulierung. Diese Analyse beleuchtet die Kernpunkte: von der Bewertung des staatlichen Monopols über strenge Werberegeln bis hin zur Problematik alter DDR-Lizenzen.
Die Vierte Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wird am 14. Januar 2010 das erste österreichische Vorlageverfahren zu Glücksspielen sowie zwei schwedische Verfahren zur Werbung für ausländische Buchmacher verhandeln. Nach dem Anfang September 2009 verkündeten Liga Portuguesa-Urteil, dem kurz danach verkündeten Urteil in dem Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien, den beiden Rechtssachen aus den Niederlanden (Sporting Exchange und Ladbrokes), .....
Nach den bislang bekannten drei Vorlagen aus Österreich zum Glückspielrecht (Rechtssachen Engelmann – Rs. C-64/08, Langer – Rs. 235/08 und Formato – Rs. C-116/09) stehen nunmehr die maßgeblichen österreichischen Regelungen zu Lotterien und Spielbanken auf dem Prüfstand des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Das Bezirksgerichts (BG) Linz hat im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens gem. Art. 234 EG-Vertrag den EuGH um Auslegung des Gemeinschaftsrechts im Hinblick auf das österreichische Glücksspielgesetz gebeten.
Die Untersagung der Annahme und Vermittlung von Sportwetten durch private Sportwettenvermittler ist rechtlich zulässig. Dies hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier in mehreren – jeweils durch Beschluss vom 09. September entschiedenen – Eilverfahren ausgesprochen. Zur Begründung ihrer Entscheidung verwiesen die Richter auf zwischenzeitlich eingetretene maßgebliche Änderungen im Glücksspielrecht.
Poker ist ein Glücksspiel. Dies ist die unreflektierte Auffassung vieler Juristen seit über 100 Jahren. Ein so pauschales Urteil entspricht jedoch weder der höchstrichterlichen Rechtsprechung, die zur Abgrenzung von Glücks- und Geschicklichkeitsspielen ergangen ist noch trifft es auf die heute beliebteste Pokervariante Texas Hold’em zu. Der bislang noch fehlende Beweis wurde durch den ersten groß angelegten Feldversuch in Deutschland unter Aufsicht der TÜV Rheinland Secure IT GmbH1) erbracht und in einem Berufungsurteil des LG Karlsruhe bestätigt.
Die Verwaltungsgerichte Trier und Neustadt gewähren privaten Sportwettenvermittlern vorläufigen Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen des Landes Rheinland-Pfalz.