In einem gegen einen Journalisten laufenden schwedischen Gerichtsverfahren hat das Berufungsgericht heute beschlossen, den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorzulegen. Es hat hierzu dem EuGH um die Beantwortung von fünf Fragekomplexen gebeten. Zugrunde liegt dieser Vorlage ein Strafverfahren gegen Herrn Anders Gerdin, einem früheren Redakteur der schwedischen Zeitung Aftonbladet.