Nachdem das Bundesverwaltungsgericht sein wegweisendes Urteil zum deutschen Glücksspielrecht vom 24. November 2010 gestern (09. Februar 2011) begründet hat, fordert der schleswig-holsteinische Landtagsabgeordnete Hans-Jörn Arp erneut eine Abkehr von der Glücksspielsucht als Lotteriemonopolbegründung: