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Verabschiedet sich Poker aus dem Glücksspielrecht?

Poker ist ein Glücksspiel. Dies ist die unreflektierte Auffassung vieler Juristen seit über 100 Jahren. Ein so pauschales Urteil entspricht jedoch weder der höchstrichterlichen Rechtsprechung, die zur Abgrenzung von Glücks- und Geschicklichkeitsspielen ergangen ist noch trifft es auf die heute beliebteste Pokervariante Texas Hold’em zu. Der bislang noch fehlende Beweis wurde durch den ersten groß angelegten Feldversuch in Deutschland unter Aufsicht der TÜV Rheinland Secure IT GmbH1) erbracht und in einem Berufungsurteil des LG Karlsruhe bestätigt.

28. August 2009

Bald kein Online Poker in Schweden?

Schweden Schweden will von seinem Glücksspiel Monopol nicht abweichen – zur Untermauerung wird nun geplant ausgewählte Internet-Seiten zu blocken, darunter zahlreiche Online Poker Seiten. Ein neues Gesetz ist dazu nötig, das soll nun verabschiedet werden. Die schwedische Regierung plant Online Poker Seiten zu blockieren, damit soll der Monopolbetrieb „Svenska Spel" weiter unterstützt werden – das schreibt die schwedische Tageszeitung „Aftonbladet" in seiner Abendausgabe.

10. April 2009

Glücksspiel im Binnenmarkt zwischen Staats- und Partikularinteressen

Lotterien und Glücksspiele bilden seit jeher eine zuverlässige staatliche Einnahmequelle. Nach st. Rspr. des EuGH ist die Veranstaltung von Glücksspielen aber eine Dienstleistung im Sinn der Grundfreiheiten des Binnenmarkts. Die Verabschiedung der Dienstleistungs-RL hat die geringen Chancen einer Regulierung des Glücksspielsektors auf EU-Ebene deutlich gemacht.

3. April 2009

OVG Rheinland-Pfalz: Poker-Turnier mit 15,- EUR kein verbotenes Glücksspiel

Das OVG Rheinland-Pfalz (Beschl. v. 21.10.2008 - Az.: 6 B 10778/08) hat entschieden, dass Pokern mit 15,- EUR Startgeld kein verbotenes Glücksspiel ist. Die Poker-Wettkämpfe waren so ausgestaltet, dass der Teilnehmer einen Kostenbeitrag von 15,- EUR zahlte und die Gewinne einen Sachwert von maximal 60,- EUR hatten. Die zuständige Behörde untersagte die Durchführung der Turniere, da sie der Auffassung war, dass gegen die Vorschriften des GlüStV verstoßen werde.

26. Februar 2009

VG Trier: Poker-Turnier mit 15-EUR-Startgeld ist kein Glücksspiel

Das VG Trier (Urt. v. 03.02.2009 - Az.: 1 K 592/08) hat entschieden, dass ein Poker-Turnier mit 15-EUR-Einsatz kein Glücksspiel ist. Die Richter sind der Ansicht, dass es am glücksspielrechtlichen Merkmal des Einsatzes fehle, wenn die Startgelder lediglich zur Deckung der anfallenden Kosten verwendet und die Hauptpreise durch Dritte gesponsert würden. Denn dann dienten die Beträge lediglich der Teilnahme am Spiel und seien unwiderruflich verloren. Für den Spieler bestehe keine Chance, sie wiederzugewinnen.

26. Februar 2009

LG Kiel: Kein Internet-Glücksspiel mehr für gewerbliche Spielvermittler

Das LG Kiel (Urt. v. 23.01.2009 - Az.: 14 O 145/08) hat entschieden, dass ein gewerblicher Spielvermittler keinen Anspruch hat, weiterhin Lottospiele über das Internet zu vermitteln. Die Klägerin, eine gewerbliche Spielevermittlung, hatte mit der Beklagten, der Landeslotteriegesellschaft in Schleswig-Holstein, einen entsprechenden Vertrag über die Einlieferung von Lotterielosen, die über das Internet verkauft wurden. Die Lotteriegesellschaft erklärte diesen Vertrag nun für hinfällig und deaktivierte die Schnittstelle.

24. Februar 2009

Die Geister, die ich rief…

Alle Jahre wieder zur Weihnachtszeit flimmert der an Charles Dickens Weihnachtsgeschichte angelehnte Film „Die Geister, die ich rief…“ (engl. Scrooged) über Deutschlands Bildschirme. In der US-amerikanischen Filmkomödie erscheinen dem skrupellosen und uneineinsichtigen TV Produzenten Franks, gespielt von Bill Murray, nacheinander drei Geister als Geister der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Die drei Spiegel, die die Geister Franks vorhalten, offenbaren nichts Gutes und bringen ihn am Ende des Filmes zur Läuterung.

6. Januar 2009

Durchsetzbarkeit des Internetverbots aus § 4 Abs. 4 GlüStV

Mit dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) zum Erhalt des Glücksspielmonopols für Lotterien und Sportwetten entschlossen sich die Bundesländer zu einem radikalen Vorgehen gegen neue Angebotsformen. Nach § 4 Abs. 4 GlüStV ist deshalb das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten. Inzwischen zeichnet sich ab, dass die Aufsichtsbehörden der Bundesländer nach Wegen suchen, dieses Verbot im Jahr 2009 auch durchzusetzen.

6. Januar 2009

Alles zum Glücksspielrecht in einem Band

Der neue Kommentar erläutert klassische Themen des Glücksspielrechts wie Lotterien, Wetten und Spielautomaten ebenso wie neue Formen: Glücksspielwerbung, Online-Casinos, Glücksspiele im Rundfunk sowie im Internet. Den Schwerpunkt der Erläuterungen bildet der Glücksspielstaatsvertrag. Die Ausführungsgesetze der Länder sind mit berücksichtigt.

1. November 2008

Verfassungsbeschwerde der Tipp24 AG gegen Glücksspielrecht in Berlin und Niedersachsen nicht angenommen

(Hamburg, 22. Oktober 2008) Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 14. Oktober 2008 entschieden, eine Verfassungsbeschwerde der Tipp24 AG gegen verschiedene Bestimmungen des Glücksspiel-Staatsvertrags und der Ausführungsgesetze in Niedersachsen und Berlin nicht zur Entscheidung anzunehmen. Der Beschluss wurde dem Unternehmen am 22. Oktober zugestellt. Zeitpunkt und Ausgang der Entscheidung waren für Tipp24 unerwartet.

22. Oktober 2008

Internationale Glücksspielrechtskonferenz vom 29. bis 31. Oktober in Berlin

Die diesjährige Herbstkonferenz der International Masters of Gaming Law (IMGL) findet vom 29. bis 31. Oktober 2008 im Grand Hyatt Hotel in Berlin statt. Ein hochkarätiges Tagungsprogramm mit führenden Glücksspielrechtsexperten aus nahezu allen Erdteilen erwartet die Teilnehmer. Eröffnet wird die Veranstaltung durch Dr. Siegbert Alber, dem rüheren Vizepräsidenten des Europäischen Parlaments und ehemaligen Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof.

17. Oktober 2008

Umsatzsteuer auf Entgelte für die Vermittlung von Sportwetten?

Wie wir berichtet hatten (Sportwettenrecht aktuell Nr. 108), hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) kürzlich entschieden, dass die an einen Sportwettenvermittler gezahlte Provision nicht umsatzsteuerbefreit ist (Beschluss vom 14. Mai 2008, verbundene Rechtssachen C-231/07 und C-232/07). Eine Befreiung nach Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 3 der Sechsten Umsatzsteuerrichtlinie komme nicht in Betracht. Angesichts dieser Auslegung durch den EuGH gab es mehrere Nachfragen zur steuerrechtlichen Lage in Deutschland.

14. Oktober 2008
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